Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel – die DGUV Vorschrift 3

Mit der DGUV Vorschrift 3 werden wichtige Maßnahmen umgesetzt, um Sicherheit und Gesundheitsschutz für Beschäftige und andere Personen zu gewährleisten. Es geht dabei um den Kreis der Personen, die mit elektrischen Geräten oder Betriebsmittel arbeiten. Diese Unfallverhütungsvorschrift wird in der „Elektrische Anlagen und Betriebsmittel“ (BGV/GUV-V A 3) geregelt und bringt damit die Grundlage des Arbeitsschutzgesetze und der Betriebssicherheitsverordnung.

Was sind ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel?

Als ortsveränderliche Betriebsmittel können die bezeichnet werden, die sich während ihre Betriebes bewegen oder von einem Platz zum anderen gebracht werden können. Dabei sind die Mittel an einem Versorgungsstromkreis angeschlossen. Als Beispiele lassen sich Handbohrmaschinen, Haartrockner, Kaffeemaschinen und Verlängerungskabel nenne.

Wer darf die Prüfung durchführen?

Es dürfen nur befähigte Personen diese Prüfung vornehmen. Befähigt bedeutet, dass die Person die erforderliche Fachkunde und Erfahrung hat. Zur Befähigung gehört auch die Ausrüstung, die der Prüfer mit sich bringt. Der Unternehmer bestellt den Prüfer und unterliegt dessen Leitungs- und Aufsichtsverantwortung. Befähigte Personen müssen regelmäßig geschult werden, damit ihre Qualifikation stets aktuell ist.

Wie oft muss die Prüfung erfolgen?

Die erste Inbetriebnahme eines Geräts erfordert bereits eine Prüfung. Weiter Prüfungen sind obligatorisch bei jeder Änderung und Reparatur, sowie in periodischen vorgegebenen Abständen. Je nach Betriebsmittel fallen die Prüfungsfristen unterschiedlich aus. Auch die Art der Nutzung nimmt Einfluss auf den Prüfintervall. Die Unfallverhütungsvorschrift enthält Durchführungsanweisungen mit Richtwerten und Prüffristen, die für die gewöhnliche Betriebs- und Umgebungsbedingungen.  Es kann der Unternehmer selbst in Eigenverantwortung abweichende Prüffristen festlegen. Diese müssen in einer Gefährdungsbeurteilung begründet werden.

Wie wird die Prüfung durchgeführt?

Generell werden Sichtprüfung, Funktionsprüfung und Messung der Schutzmaßnahmen vorgenommen. Die Prüfung erfolgt mit den durch den Prüfer bereitgestellten Prüfgeräten. Die Prüfgeräte müssen der Norm DIN VDE 0701-0702 entsprechen. Jede Prüfung muss dokumentiert werden, so dass ein Prüfnachweis erstellt wird, beispielsweise in Form eine Prüfplakette. Die Aufbewahrungszeit der Dokumentation ist mindestens bis zur nächsten Prüfung.

Wie wird die Prüfung in der Praxis umgesetzt?

Branchen und Unternehmen organisieren die Prüfung ortsveränderlicher Betriebsmittel unterschiedlich. Bei großen Industriebetrieben kann ein externer Dienstleister gebucht werden. Aber auch betriebseigene Teams aus Elektrofachkräften können eingesetzt werden. Bei öffentlichen Einrichtungen, beispielsweise in Schulen und Krankenhäuser, erfolgt die Prüfung von Hausmeistern oder Technikern mit den entsprechenden Befähigungen. Verwaltungs- und Bürobetriebe greifen oft auf externe Dienstleister zurück. Diese müssen einen Nachweis für ihre Qualifikation vorlegen.

Nachweis durch Prüfplaketten

Die Prüfplaketten gibt es je nach Nutzung und Häufigkeit und sind farblich codiert. Die Plaketten werden direkt an das Gerät angebracht und zeigen das Datum der nächsten Prüfung an.

Gängige Prüfplaketten:

  • Grün: Für Geräte, die selten oder nur kurzzeitig genutzt werden, wie zum Beispiel Werkzeuge oder Messgeräte. Die Prüffrist beträgt 24 Monate.
  • Gelb: Für Geräte, die häufig oder dauerhaft genutzt werden, wie zum Beispiel Computer oder Küchengeräte. Die Prüffrist beträgt 12 Monate.
  • Rot: Für Geräte, die extremen Bedingungen ausgesetzt sind, wie zum Beispiel Baustellen- oder Reinigungsgeräte. Die Prüffrist beträgt 6 Monate.

Mit der Prüfplakette wird ein deutlicher Hinweis für die Sicherheit von elektrischen ortsveränderlichen Betriebsmitteln gegeben und sollten daher immer beachtet und eingehalten werden.

(Bildquelle: Pixabay.com – CC0 Public Domain)