Was muss im internationalen Handel verzollt werden?

Der Handel innerhalb der EU unterliegt durch die Aufhebung der innereuropäischen Zollpflicht nur noch sehr wenigen Beschränkungen. Anders sieht es allerdings beim internationalen Handel aus, der über die Grenzen der EU hinweg stattfindet. Importe und Exporte, die in Länder außerhalb der EU stattfinden, unterliegen zahlreichen Zollauflagen, die einen nicht geringen Aufwand darstellen.

Herausforderungen im internationalen Handel mit Drittländern

Dies betrifft auch immer öfter Waren, die in Drittländern online erworben wurden oder von innereuropäischen Onlineshops versendet werden sollen. Hier ist es besonders wichtig die Auflagen zu kennen und entsprechende Waren fachgerecht, entsprechend den Bestimmungen des Zolls zu kennzeichnen. Geschieht das nicht, kann der Zoll solche Waren einziehen. Eine Art Super-GAU für die internationale Lieferkette, denn Lieferzeiten können nicht eingehalten werden oder Lieferungen werden gar nicht geliefert. Hinzu kommen zusätzliche Kosten, welche die Gewinne unter Umständen deutlich reduzieren können.

Vielseitige Bestimmungen im internationalen Handel

Beim internationalen Handel mit Drittländer, lassen sich zusätzliche Kosten und Verzögerungen vor Anfang an verringern, wenn die notwendigen Informationen vor der Zollabwicklung eingeholt und umgesetzt werden. Der erste Schritt besteht darin, die richtige Kennzeichnung der entsprechenden Waren zu ermitteln. Klingt einfach, ist aber leider oft aufwendiger als gedacht. Hinzu kommen zahlreichen Dokumentationen und Bestimmungen, wie etwa zugelassene Empfänger oder Versender oder spezielle Genehmigungen.

Aber zur fachgerechten Zolldeklaration im internationalen Handel gehören neben der Kennzeichnung auch die speziellen Vorgaben für die unterschiedlichen Warengruppen, die verzollt werden müssen. Hierbei spielen auch die Inhaltstoffe eine wichtige Rolle, insbesondere wenn es um den Export von Produkten geht, die Inhaltsstoffe enthalten, welche in Deutschland nicht oder nur bedingt zugelassen sind. Dies bezieht sich auch auf Tier- und Pflanzenarten, deren Produkte nicht oder nur bedingt importiert werden dürfen, da es sich um bedrohte Arten handelt. Daneben werden für bestimmte Produkte zusätzliche Steuern erhoben, diese trifft insbesondere Lebensmittel, Tabakartikeln, aber auch zum Beispiel Mineralöle. In jedem fall ist eine fachgerechte Beratung vor Aufnahme des internationalen Handles eine gute Option, um eine Zollkontrolle ohne böse Überraschungen anzustreben.

(Bildquelle: Pixabay.com – CC0 Public Domain)